Wie alt ist Lüchows Gilde?

Erste urkundliche Erwähnung 1575

rs Lüchow. In zwei Jahren feiert Lüchows Schützengilde ihr 450-jähriges Jubiläum. Die Freude darauf ist groß, aber es sind bereits jetzt Weichen zu stellen, um den zu erwartenden Mehraufwand zu stemmen – personell wie finanziell. Bezüglich des Ersteren hat sich um Adjutant Hanno Jahn bereits ein Arbeitskreis gebildet, der sich um die Veranstaltungsplanung im Festjahr kümmert. Ein erstes Grobkonzept sehe eine Auftakt- und Abschlussveranstaltung sowie ein „aufgewertetes Schützenfest“ vor. Zu Zweiterem: Finanziell steht die Gilde gemäß dem aktuellen Kassenbericht des Schatzmeisters, Leutnant Uwe Mente, zwar gut da. Einnahmen und Ausgaben der Lüchower Gilde lägen nach den vergangenen drei Jahren „im Bereich einer guten schwarzen Null“ – auch, weil 2020 und 2021 pandemiebedingt keine Schützenfeste stattfanden. Und das Gildevermögen wird auf 120 800 Euro beziffert. Aber auf die Rücklagen möchte der Vorstand nicht zugreifen. Daher wurde bei der Mitgliederversammlung Ende Mai einstimmig beschlossen, eine Jubiläumsfestumlage einzuführen. 40 Euro pro Mitglied sind dabei zu entrichten. Dafür erhält jeder ein Exemplar der Jubiläumsfestschrift, die die Geschichte der Gilde aufarbeitet und dokumentiert.

2025 werden 450 Jahre Lüchower Gilde gefeiert

Diese Geschichte hat es in sich. Ein Beispiel: Lüchows Gilde feierte 1952 das 200. Jubiläum und 1975 das 400. Gehen die Uhren in der Kreisstadt schneller, mag man sich fragen? 200 Jahre in 23 Jahren? „Das grundlegende Problem ist, das Datum der Vereinsgründung zu bestimmen“, erklärt Gildeoberst Dirk Feuerriegel, ein Kenner der lokalen Historie. „Da kaum eine von den alten Schützengilden den Tag ihrer Gründung oder wenigstens das Gründungsjahr mit Bestimmtheit nachweisen kann, wird meist als Gründungsdatum die erste urkundliche Erwähnung genommen.“ Und diese Erwähnung findet sich in einer Pachturkunde vom 24. August 1575, wonach aus dem damaligen Gildevermögen Land an einen Bürger Melchior Heineke verpachtet wurde. „Wie lange die Schützengilde aber schon vor diesem Datum bestand, kann heute niemand mehr feststellen.“ Eventuell sei Lüchows Gilde als ursprünglich wendische Stadt sogar älter als jene in Hitzacker von 1395.

Da aber im 18. Jahrhundert die Schützenfeste im Kurfürstentum Hannover begannen, in wüste Gelage und Raufereien auszuarten, wurden durch Regierungsschreiben vom 4. Juli 1710 die Schützenfeste in kleinen Städten und Flecken verboten. Und bereits am 7. Juli 1710 erließen die Kurfürstlich Braunschweig-Lüneburgischen Geheimräte für den ländlichen Bereich eine Verordnung, wonach den Amtsvögten auferlegt wurde, die gänzliche Einstellung des öffentlichen Scheiben-Schießens und sogenannter „Pfingst-Biere“ zu erwirken und auch „nach­trücklich“ zu überwachen.

Gildegrundstück konfisziert, Feuerspritzen beschafft

Lüchows Gilde wurde 1732 aufgelöst. Es entbrannte landauf, landab ein dauerndes Hin und Her von Verboten und Erlaubnissen, die König Georg II. aussprach, welches sich bis etwa Mitte des 18. Jahrhunderts zog. Lüchows Gilde gründete sich dann 1752 neu, hatte damals aber das behördliche Testat erhalten, kein Rechtsnachfolger zu sein – letztlich, um keine Regressforderungen für das konfiszierte Gildevermögen stellen zu können. Unter anderem war das genannte Grundstück aus der erwähnten Gründungsurkunde weg. Dafür erwarb die Stadt zwei Feuerspritzen.

„Wenn man das allgemeine Verbot aus dem 18. Jahrhundert nimmt, müssten demnach alle Gilden in Braunschweig-Lüneburg gleich alt sein“, gibt Gildeoberst Feuerriegel zu bedenken. Und ein ähnliches Verbot wurde während der Weltkriege ausgesprochen. Daher beziehe man sich seit über 50 Jahren hinsichtlich des Alters der Lüchower Gilde wieder auf das Jahr 1575.

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