Grundsteuer: Frist verlängert

lk Lüchow. Ab 2025 wird bundesweit die Grundsteuer neu berechnet; in Niedersachsen gilt dazu das Flächen-Lage-Modell. Das bedeutet: Wer viel Fläche besitzt, bezahlt mehr Grundsteuer als jemand mit weniger Flächenbesitz. Dabei wird zwischen der Grundstücksfläche und der bebauten Fläche unterschieden. Dazu kommt der Lage-Faktor, der vom Finanzamt ermittelt wird. Als Grundlage dient der Bodenrichtwert – also der jeweilige Quadratmeterpreis von Grund und Boden. Das führt dazu, dass Eigentümer in beliebten und teuren Gebieten mehr zahlen als Eigentümer in weniger attraktiven Vierteln. Den Lage-Faktor können Eigentümer sich im „Grundsteuer-Viewer“ anzeigen lassen. Die nötigen Daten sollen Eigentümer online über das ELSTER-Portal übermitteln. Dazu wurden sie von den Finanzämtern schriftlich aufgefordert. Einen neuen Grundsteuerbescheid wird es vor 2024 wohl nicht geben.

Die Abgabefrist dazu läuft eigentlich Ende des Monats ab. Aber Antragsteller, Steuerberater und Behörden sind enorm unter Druck. Nachdem Baden-Württemberg vorpreschte, wollen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern die Frist um einige Monate verlängern. Und auch Niedersachsens Ministerpräsident kündigte gestern eine Verlängerung an.

Wer seine Grundsteuererklärung nicht fristgerecht abgibt, dem droht nach Mahnung des Finanzamtes eine Strafe, die bis zu 25 000 Euro betragen kann.

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